Verbesserungsbeiträge - Endabrechnung im Herbst 2025

Endabrechnung der Verbesserungsbeiträge für die Abwassereinrichtung des Marktes Heidenheim

Der Marktgemeinderat Heidenheim hat am 23. September 2020 eine Satzung über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für die Abwassereinrichtung beschlossen. Grundlage war damals ein voraussichtlicher Investitionsaufwand von rund 11,7 Mio. € nach Abzug der erwarteten Zuschüsse (§ 6 Abs. 1 der Satzung). Auf dieser Basis wurden vorläufige Beitragssätze festgelegt (§ 6 Abs. 3):

  • 1,44 € je m² Grundstücksfläche

  • 15,14 € je m² Geschossfläche

Diese Werte bildeten die Grundlage für die Vorauszahlungsbescheide, die im Oktober 2020 verschickt wurden. Die endgültigen Beitragssätze können gemäß § 6 Abs. 4 jedoch erst nach Abschluss aller Maßnahmen und Feststellung der tatsächlichen Kosten festgesetzt werden.

Die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen. In den vergangenen Monaten hat die Verwaltung alle Änderungen bei Eigentumsverhältnissen sowie bei Grundstücks- und Geschossflächen erfasst. Derzeit erstellt das von der Gemeinde mit der Kalkulation der Beiträge beauftragte Büro Schulte | Röder Kommunalberatung (Veitshöchheim) die Endabrechnung. In der Marktgemeinderatssitzung im Oktober sollen die endgültigen Zahlen vorgestellt und die neue Beitragssatzung beschlossen werden. Der Versand der Schlussbescheide ist anschließend für November vorgesehen.

Wichtig: Der Marktgemeinderat hat sich dahingehend festgelegt, dass die Gesamtsumme der endgültigen Beiträge in etwa der Höhe der bereits geleisteten Vorauszahlungen entsprechen soll. Zwar müssen die Beitragssätze an die tatsächlichen Kosten angepasst werden, die Abweichungen werden jedoch voraussichtlich nur im zweistelligen Cent-Bereich liegen. Für die meisten Grundstückseigentümer bedeutet das lediglich geringe Nachzahlungen oder Erstattungen. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt diese Summe voraussichtlich zwischen 100 und 200 Euro.

Bitte beachten Sie: Deutlichere Unterschiede können entstehen, wenn sich in den vergangenen fünf Jahren die beitragspflichtigen Flächen verändert haben – zum Beispiel durch Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Grundstücksfläche. Wir bitten daher alle Bescheidempfänger, ihre Bescheide sorgfältig zu prüfen, insbesondere die zugrunde gelegten Flächenangaben.

Hinweis zur Beitragspflicht: Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Satzungserlasses der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung (voraussichtlich Mitte/Ende Oktober 2025) Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist. Bereits geleistete Vorauszahlungen – unabhängig davon, von wem sie erbracht wurden – werden auf die endgültige Beitragsschuld angerechnet. Alle ausgesprochenen Stundungen der Vorauszahlungen werden mit Bescheiderstellung hinfällig und sind ggf. neu zu stellen!

Keine Auswirkungen auf die Abwassergebühren: Die aktuell kalkulierten Abwassergebühren für den Zeitraum 2024–2027 bleiben unverändert und werden durch die Abrechnung der Verbesserungsbeiträge nicht beeinflusst. Die nicht durch Beiträge gedeckten Investitionen fließen aber in die künftige Gebührenkalkulation ein.

Für Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Herr Buckel, Tel. 09833/9813-34.

 

Gez.
Liesenfeld, Kämmerer

Verbesserungsbeiträge - Vorauszahlungen 2020

Durch das Büro Dr. Schulte | Röder wurden folgende Flächen im Bereich des Marktes Heidenheim ermittelt:

Gesamt beitragsfplichtige Grundstücksflächen: 1.123.136 m²

Gesamt beitragspflichte Geschossflächen: 395.991 m²

Diese Flächen bilden die Grundlagen für die Verteilung des umlegungsfähigen Aufwandes für die geplanten Verbesserungsmaßnahmen im Abwasserbereich!