Kita Hechlingen am See

Kindertagesstätte Hechlingen am See

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
Dienstag zusätzlich
bis 16:00 Uhr

Anschrift:
Heidenheimer Str. 17    -    Tel.: 0 98 33/13 70

91719 Heidenheim
OT Hechlingen

Leitung: Sabrina Rebelein

Beschreibung:

Unsere Kita liegt mitten im staatlich anerkannten Erholungsort Hechlingen und ist in den beiden unteren Stockwerken des Feuerwehrgeräteshauses untergebracht. Sie besteht aus einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe.
Der Kindergarten wurde 2016 renoviert. Träger ist die Marktgemeinde Heidenheim – vertreten durch den ersten Bürgermeister. Zu dem Gebäude gehört ein Garten, den wir bei jeder Witterung auch gerne nutzen.
Um den Kontakt mit den Eltern zu halten und zu pflegen, finden mehrmals im Jahr Elternabende mit den unterschiedlichsten Inhalten statt.

Monatliche Gebühren:

Die monatlichen Gebühren entnehmen Sie bitte der Kindergartenordnung! (Informationen für Eltern und Elternbeiräte)

Wir bitten zu beachten, daß auch im Ferienmonat August die Kindergartengebühr zu entrichten ist, da die Gebühren für 12 Monate kalkuliert wurden!

Unsere Ziele in der Arbeit mit den Kindern:

Selbstständigkeit (hilf mir, es selbst zu tun)
religiöse Erziehung
Sozialerziehung und Persönlichkeitsbildung
Sprach- und Denkerziehung
Umwelt- und Sachbegegnungen

bildnerisches Gestalten
Musik- und Bewegungserziehung
Beobachtung über die Entwicklung der Kinder
und Gespräche mit den Eltern dazu

Mehr und Ausführlicheres zu unserem Konzept erfahren Sie bei einem Besuch in unserer Einrichtung!
 

Jährlich wiederkehrende Veranstaltungen:

  • Stankt-Martins-Umzug
  • Erntedankgottesdienst
  • Weihnachtsfeiern
  • (aus Platzgründen für Eltern und Großeltern getrennt)
  • Fasching
  • Ostern
  • Muttertagskaffee
  • Familienausflüge
  • Sommerfest
  • Ausflug mit den angehenden Schulkindern
    (mit Besuch in der Schule)
  • der Zahnarzt besucht uns
  • Verkehrserziehung
  • Fototermin
Bilder aus dem Kindergarten:

 

Bilder aus der Krippe:


 

Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucher­schlich­tungs­stelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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